Mit Entscheid vom 14. August 2020 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun dem Vorhaben den Bauabschlag. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 11. September 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 14. August 2020 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventuell sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 1 Vorakten pag. 32 ff.; vgl. auch Vorakten pag. 68 1/25 BVD 110/2020/163