1. Der Beschwerdeführer reichte am 24. September 2019 bei der Gemeinde Oberhofen am Thunersee ein Baugesuch ein für den Rückbau des bestehenden Gebäudes und einen Neubau mit unterirdischer Garage auf Parzelle Oberhofen am Thunersee Grundbuchblatt Nr. F.________. Er ersuchte um Ausnahmebewilligungen für die Abweichung von den kommunalen Dachgestaltungsvorschriften und von den Strassenabstandsvorschriften. Am 19. Mai 2020 reichte er revidierte Pläne ein, gemäss denen beim Treppenhausanbau anstelle des Flachdachs ein Pultdach erstellt werden soll.1 Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben ging eine Einsprache ein, die in der Folge zurückgezogen wurde.