Der letzte Kontakt der Gemeinde mit dem Beschwerdeführer vor Erlass der Bauentscheide betrug jedenfalls höchstens vier Monate. Aufgrund des Verfahrensprogrammes sowie in Kenntnis der Einsprache und der damit einhergehenden Verzögerung, musste der Beschwerdeführer nach seiner Stellungnahme vom 20. März 2020 bzw. nach dem Einspracherückzug damit rechnen, dass in den nächsten Wochen oder Monaten ein Entscheid ergeht und ihm als Baugesuchsteller zugestellt wird. Er hätte daher dafür sorgen müssen, dass ihm während seiner Abwesenheit die Post trotzdem zugestellt wird oder sein Briefkasten geleert wird und ihm eine Abholungseinladung mitgeteilt wird.