b) Die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Büren an der Aare versandte den angefochtenen Bauentscheid vom 27. Juli 2020 am gleichen Tag mit eingeschriebener Sendung an den Beschwerdeführer. Diese wurde dem Beschwerdeführer am 28. Juli 2020 zur Abholung gemeldet. Nach Ablauf der siebentägigen Abholfrist am 4. August 2020 wurde der Bauentscheid am 5. August der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde retourniert.8 Der retournierte Bauentscheid traf am 7. August 2020 bei der Bauverwaltung Büren an der Aare ein. Nach telefonischer Information über die Rücksendung des Bauentscheids holte der Beschwerdeführer den Bauentscheid am 7. August 2020 persönlich bei der Gemeinde ab.