Das bedeutet insbesondere, dass sie sich die Post nachsenden lassen, einen Vertreter bestimmen oder eine Benachrichtigungsadresse mitteilen müssen.5 Die Zustellfiktion kann einer Partei nicht mehr entgegengehalten werden, wenn der letzte Kontakt mit der Behörde mehr als ein Jahr zurückliegt. Die Empfangspflicht bleibt jedoch bestehen. In diesem Fall kann von den Parteien zumindest verlangt werden, dass sie der Behörde Adressänderungen und länger dauernde Abwesenheiten melden.