I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer reichte am 21. März 2018 bei der Gemeinde Büren an der Aare ein Baugesuch ein für diverse Änderungen am bestehenden Gebäude und dessen Umgebung auf der Parzelle Büren an der Aare Grundbuchblatt Nr. E.________. Am 27. Juli 2020 erteilte die Gemeinde Büren an der Aare mit zwei separaten Entscheiden einerseits eine Teilbaubewilligung für den Anbau von Balkonen, den Einbau einer Balkontür und eines Sektionaltors sowie für eine neue Einfriedung und Umgebungsgestaltungen, andererseits verfügte sie einen Teilbauabschlag mit Wiederherstellung hinsichtlich eines Strassenanschlusses.