1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Spiez vom 12. März 2020 (Projektänderung) wird aufgehoben. Die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1400.00 werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Die Beschwerdegegnerin hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von CHF 2160.30 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung