k) Erst mit der hier angefochtenen Projektänderung vom 12. März 2020 wurden erstmals Parkplätze auf den Planunterlagen ausgewiesen und als «PP1 Neu» und «PP2 Neu» benannt. Im angefochtene Entscheid wird fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Parkplätze PP1 und PP2 bereits bewilligt sind. Entsprechend wurde nur über die Vergrösserung des Wendehammers befunden. Über die Bewilligung der Parkplätze und die Einwände der Beschwerdeführenden zur Erschliessung wurde bisher noch nicht entschieden. Es ist nicht Sache der BVD, erstmals darüber zu befinden. 4. Rückweisung