i) Da es Sache der Bauherrschaft ist, vollständige und widerspruchsfreie Unterlagen einzureichen und nur bewilligt werden kann, was aus den Plänen mit hinreichender Klarheit hervorgeht, sind mit Gesamtbauentscheid vom 12. Juli 2016 auf dem Wendeplatz nördlich von Haus D keine Parkplätze bewilligt worden. Zudem kommt bei einem Widerspruch zwischen dem Text einer Baubewilligung und den bewilligten Plänen Letzteren der Vorrang zu. Auch daraus ist zu schliessen, dass mit Gesamtbauentscheid vom 12. Juli 2016 auf dem Wendeplatz nördlich von Haus D keine Parkplätze bewilligt worden sind.