Die Beschwerdeführenden wie auch alle anderen Interessierten konnten während der Einsprachefrist die Baugesuchunterlagen einsehen. Gemäss diesen Unterlagen waren im Baugesuchformular 1.0 wie auch in den Berechnungen 28 projektierte Autoabstellplätze ausgewiesen. Auf sämtlichen Plänen wurden bei den geplanten Parkplätzen jeweils Autos grafisch eingezeichnet. Eine Nachzählung auf den bewilligten Planunterlagen ergibt denn auch 28 Autoabstellplätze. In denselben Planunterlagen finden sich nördlich vom Haus D (L.________weg 47) keine grafisch eingezeichneten Autos. Auch finden sich dort keine Texthinweise auf Parkplätze.