Dem ist entgegenzuhalten, dass es nicht entscheidend ist, wie die Gemeinde die Pläne (aufgrund von Erläuterungen der Bauherrschaft) verstanden hat, sondern wie ein Dritter die Pläne nach Treu und Glauben verstehen muss. Auch aus der Tatsache, dass ein Wendeplatz bewilligt wurde, kann nicht automatisch darauf geschlossen werden, dass dort auch Parkplätze erstellt und bewilligt