k BewD15). Der Situationsplan soll namentlich Aufschluss geben über die Abstellplätze für Fahrzeuge (Art. 13 Abs. 1 Bst. g BewD). Es ist Sache der Bauherrschaft, vollständige und widerspruchsfreie Unterlagen einzureichen. Nur was aus den Plänen mit hinreichender Klarheit hervorgeht, kann bewilligt und rechtskräftig werden. Aus unvollständigen oder missverständlichen Plänen kann die Bauherrschaft später nichts zu ihren Gunsten ableiten. Bei Unklarheiten zwischen dem Text einer Baubewilligung und den bewilligten Plänen kommt Letzteren der Vorrang zu.16