Sowohl die Beschwerdegegnerin als auch die Gemeinde Spiez verweisen in ihren Stellungnahmen auf die im Gesamtbauentscheid bewilligten 30 Parkplätze. Gemäss ihren Ausführungen seien darin auch die zwei Aussenparkplätze nördlich der Liegenschaft L.________weg 47 enthalten. Diese Parkplätze seien auch im genehmigten Umgebungsplan dargestellt, auch wenn diese nicht explizit beschriftet worden seien. Auch auf dem genehmigten Plan der Projektänderung vom 13. September 2017 seien die zwei Parkplätze ersichtlich.