Die Beschwerdeführenden weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, sie hätten die Baugesuchunterlagen während der öffentlichen Auflage im Oktober 2015 auf Parkplätze mit Erschliessung über den N.________weg geprüft und keine diesbezüglichen Hinweise gefunden. Ansonsten hätten sie und möglicherweise weitere Anstösser des N.________wegs Einsprache gegen das Bauprojekt erhoben. Über die am 13. September 2017 genehmigte Projektänderung seien sie weder informiert noch angehört worden. Sie hätten erstmals mit der am 12. November 2019 eingereichten Projektänderung von der Absicht der Erschliessung über den N.________weg erfahren.