b) Das Rechtsamt hat den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 11. November 2020 mitgeteilt, gemäss summarischer Einschätzung seien mit dem Gesamtbauentscheid vom 12. Juli 2016 nördlich der Liegenschaft L.________weg 47 (Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. M.________) keine Parkplätze bewilligt worden. Aus dem Gesamtbauentscheid vom 12. Juli 2016 würden 30 Parkplätze ergehen. Hingegen seien im Baugesuchformular Nr. 1.0 wie auch auf den genehmigten Plänen 28 Parkplätze ausgewiesen. Bei Unklarheit komme den Plänen Vorrang zu.