Mit Verfügung vom 11. November 2020 teilte das Rechtsamt den Parteien mit, eine summarische Prüfung der Akten habe ergeben, dass weder mit dem Gesamtbauentscheid vom 12. Juli 2016 noch mit der Projektänderung vom 13. September 2017 nördlich der Liegenschaft L.________weg 47 (Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. M.________) auf dem Wendeplatz resp. beim Wendehammer Parkplätze bewilligt worden seien. Die Parteien erhielten Gelegenheit sich dazu zu äussern, was sowohl die Beschwerdegegnerin (2. Dezember 2020) als auch die Beschwerdeführenden (18. Dezember 2020) wie auch die Gemeinde Spiez (21. Dezember 2020) machten. Zudem reichten die Beschwerdeführenden am 18. Januar 2021 die Kostennote ein.