4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Spiez schliesst mit Stellungnahme vom 1. Oktober 2020 auf Abweisung der Beschwerde. Auch die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 2. Oktober 2020 die Beschwerdeabweisung. Auf Ersuchen des Rechtsamts reichte die Gemeinde Spiez die vollständigen Baugesuchunterlagen zum Baugesuch- Nr. 768/2015-0136 sowie die dazugehörigen Projektänderungsunterlagen ein. Diese Unterlagen wurden zu den amtlichen Akten gezogen.