3. Gegen diesen Entscheid reichten die Beschwerdeführenden am 3. September 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 12. März 2020. Eventualiter sei das Projektänderungsgesuch vom 12. November 2019 zwecks Anpassung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Sie machen insbesondere geltend, die Überbauung werde gemäss Baubewilligung über den L.________weg erschlossen. Eine Erschliessung über den bisher nur für Fussgänger zugänglichen Durchgang zum N.________weg sei in der Ortsplanung nicht vorgesehen.