2. Am 12. November 2019 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Gemeinde Spiez eine weitere Projektänderung ein betreffend Vergrösserung des Wendehammers auf der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. M.________.3 Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.4 Mit Entscheid vom 12. März 2020 erteilte die Gemeinde Spiez die Baubewilligung5. Dieser Entscheid wurde den Beschwerdeführenden erst am 11. August 2020 eröffnet.6