1. Mit Gesamtbauentscheid vom 12. Juli 2016 (Baugesuch-Nr. 768/2015-0136) erteilte die Gemeinde Spiez der Beschwerdegegnerin die Gesamtbaubewilligung für den Abbruch eines Mehrfamilienhauses sowie den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern auf der Parzelle Spiez Grundbuchblatt Nr. J.________, welche in der Wohnzone W2 liegt.1 Am 13. September 2017 genehmigte die Gemeinde Spiez eine erste Projektänderung.2 Sowohl der Gesamtbauentscheid als auch die Projektänderung erwuchsen in Rechtskraft und die Mehrfamilienhäuser wurden erstellt. Nach Abparzellierung stehen die Mehrfamilienhäuser heute auf den Parzellen Spiez