BauG von Amtes wegen überprüft werden. Eine Beschwerde gegen den Projektwettbewerb hätte vielmehr bereits innert 10 Tagen seit Verfügung bzw. Entscheid des Preisgerichts bei der zuständigen Direktion eingereicht werden müssen und wäre vorliegend somit verspätet (Art. 24 SIA-Norm 142, Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 ÖBG). Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist und der angefochtene Entscheid ist zu bestätigen. 3. Kosten