(ebenfalls in Unterseen) plante der Beschwerdeführer, der einen Baurechtsvertrag über der betroffenen Parzelle abgeschlossen hatte, den Bau eines Pelletwerkes. Um die «Symbiose-Effekte» aus der Kombination der Holzschnitzelfeuerung für das Fernwärmenetz und der vom Beschwerdeführer geplanten Pelletproduktion nutzen zu können, vereinbarten die H.________ AG und der Beschwerdeführer, «bei der Realisierung ihrer Projekte eine für beide Seiten sinnvolle Zusammenarbeit».11 Den Baugesuchunterlagen zufolge plant die Beschwerdegegnerin nun, das neue Hauptgebäude (Haus E) des I.________ für die Heizung und das Warmwasser an das Fernwärmenetz der B.________ AG anzuschliessen.12