f) Dem Zusammenarbeitsvertrag zwischen dem Beschwerdeführer und der H.________ AG (neu B.________ AG) vom 9. Februar 2012 ist zu entnehmen, dass die H.________ AG zum damaligen Zeitpunkt mögliche Standorte für eine neue Heizzentrale für den neuen Fernwärmeverbund Stadtfeld/Steindler (Unterseen) untersuchte. Am von der H.________ AG favorisierten Standort J.________ (ebenfalls in Unterseen) plante der Beschwerdeführer, der einen Baurechtsvertrag über der betroffenen Parzelle abgeschlossen hatte, den Bau eines Pelletwerkes.