3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Schreiben vom 25. Februar 2020 beantragt das Regierungsstatthalteramt, die Beschwerde sei abzuweisen. Gleichzeitig verzichtete es unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Gesamtbauentscheid auf eine detaillierte Stellungnahme. In ihrer Stellungnahme vom 19. März 2020 beantragt die Gemeinde, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten bzw. sie sei vollumfänglich abzuweisen und der angefochtene Entscheid sei zu bestätigen.