Mit Gesamtbauentscheid vom 15. Januar 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli dem Bauvorhaben die Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG1). Zudem stellte es fest, dass auf die Einsprache nicht einzutreten sei. 2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 16. Februar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss, dass auf seine Einsprache einzutreten und der Gesamtbauentscheid vom 16. Februar 2020 aufzuheben sei.