a) Nach dem Gesagten erweist sich die Beschwerde als unbegründet und ist daher abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Gemeinde Bätterkinden vom 29. Juli 2020 ist zu bestätigen. b) Die massgeblichen Sachverhaltselemente konnten anhand der zur Verfügung stehenden Akten genügend überprüft bzw. festgestellt werden. Auf die von der Beschwerdeführerin zusätzlich beantragten Beweismassnahmen (Augenschein und Parteibefragung) kann daher verzichtet werden, da von diesen keine neuen relevanten Erkenntnisse zu erwarten sind.