c) Dem Grundrissplan vom 3. Juli 2020 lässt sich entnehmen, dass sowohl sämtliche Lichtschächte und als auch die Aussentreppe zum Attikageschoss den reduzierten Strassenabstand von 2.00 m, jedoch nicht denjenigen von 3.60 m einhalten. Gleiches gilt für die Gehwege und den Autounterstand, die ebenfalls direkt mit der Hauptbaute verbunden sind bzw. zumindest direkt an diese angrenzen. Die Terrasse beim Attikageschoss und der Sitzplatz beim Erdgeschoss halten hingegen auch den Strassenabstand von 3.60 m ein.