angefochtenen Entscheids. 21 Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG; BSG 732.11). 8/11 BVD 110/2020/159 von 3.60 m einhalten, was jedoch nicht der Fall sei. Da für die Unterschreitung des Strassenabstandes zudem weder ein begründetes Ausnahmegesuch vorliege noch Gründe ersichtlich wären, die eine entsprechende Ausnahme rechtfertigen könnten, sei das Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig bzw. müsse diesem der Bauabschlag erteilt werden.