a) Das Baugrundstück wird bzw. soll über den B.________weg erschlossen werden. Dieser verläuft östlich des Baugrundstücks in Form eines schmalen Fussweges und geht weiter nördlich bei der Liegenschaft B.________weg 5 in einen Kehrplatz bzw. eine befahrbare Strasse über. Im Hinblick auf die Überbauung der Parzellen Nrn. G.________ bis H.________ soll der B.________weg vom Kehrplatz aus ein Stück nach Südwesten und anschliessend in südöstliche Richtung bis zum Baugrundstück als befahrbare Strasse verlängert werden.20 Es ist unbestritten, dass es sich beim B.________weg um eine öffentliche Strasse bzw. eine Gemeindestrasse im Sinne von Art. 4 SG21 handelt.