3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 holte bei der Gemeinde die Vorakten ein und gab ihr sowie der Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, sich zur Beschwerde zu äussern. Die Beschwerdegegnerschaft stellt in ihrer Beschwerdeantwort vom 25. September 2020 zwar keinen expliziten Antrag. Ihren Ausführungen lässt sich jedoch entnehmen, dass sie die Beschwerde für unbegründet hält und damit sinngemäss die Abweisung der Beschwerde verlangt. Die Gemeinde beantragt mit Eingabe vom 29. September 2020 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde.