2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 2. September 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 29. Juli 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie macht insbesondere geltend, die zulässige Gebäudehöhe sei überschritten, das Terrain werde unzulässig verändert 1/11 BVD 110/2020/159