1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 29. November 2019 bei der Gemeinde Bätterkinden ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Autounterstand und Attikageschoss auf Parzelle Bätterkinden Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 1-geschossig (W1). Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Die Beschwerdegegnerschaft reichte eine Projektänderung ein. Mit Bauentscheid vom 29. Juli 2020 bewilligte die Gemeinde das angepasste Bauvorhaben.