auch der Umstand nichts, dass der Umfang und die Breite der einzelnen Staketen nicht (exakt) aus den Plänen im Massstab 1:100 herausgelesen werden können. Die konkrete Ausgestaltung bzw. offene Erscheinung des Staketengeländers ergibt sich genügend bestimmt aus den vorhandenen Planunterlagen (vgl. in diesem Zusammenhang auch Art. 14 BewD). Nach dem Gesagten ist die Gebäudehöhe vorliegend somit lediglich bis oberkant Flachdach zu messen.