Das Geländer gemäss Projektänderung vom 27. Oktober 2020 hat eine Höhe von einem Meter und besteht aus Staketen, die grösstenteils in einem Abstand von ca. 10 cm zueinander angeordnet und in einen Rahmen eingefasst sind. Es handelt sich mit anderen Worten um ein klassisches Staketengeländer, wie es oft bei Attikageschossen, Terrassen, Balkonen und dergleichen anzutreffen ist. Das Geländer tritt aufgrund seiner zahlreichen und regelmässigen Öffnungen nicht markant in Erscheinung, sondern wirkt unauffällig und ist optisch durchlässig. Es kann daher als offen im Sinne von Art. 12 Abs. 3 Satz 3 GBR qualifiziert werden. Daran ändert