6. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2020 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zur summarischen Einschätzung des Rechtsamtes vom 21. Oktober 2020 und zur Projektänderung des Beschwerdegegners vom 27. Oktober 2020 zu äussern bzw. Schlussbemerkungen einzureichen. Die Gemeinde verweist in ihrer Stellungnahme vom 13. November 2020 auf ihre Eingabe vom 29. September 2020. Die Beschwerdeführenden halten in ihrer Stellungnahme vom 19. November 2020 an ihrer Beschwerde vom 28. August 2020 bzw. den darin gestellten Rechtsbegehren fest und bringen weitere Gründe vor, weshalb die geplante Baute zu hoch sei.