Denn der Hangzuschlag dürfe gemäss vorläufiger Einschätzung des Rechtsamtes nur bei der Südseite in Anspruch genommen werden. Das Rechtsamt gab dem Beschwerdegegner daher Gelegenheit, eine weitere Projektänderung einzureichen. 5. Am 27. Oktober 2020 reichte der Beschwerdegegner eine weitere Projektänderung ein. Diese betrifft das Geländer beim Attikageschoss und dasjenige beim Sitzplatz oberhalb der Garage. Neu sollen sowohl beim Attikageschoss als auch beim Sitzplatz Staketengeländer anstelle von Geländern aus Glasscheiben installiert werden (vgl. Plan «Fassaden» 1:100 und Plan «Grundrisse und Schnitt» 1:100, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 28. Oktober 2020).