Der Beschwerdegegner reichte mit Beschwerdeantwort vom 23. September 2020 eine Projektänderung ein und beantragte ebenfalls die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Projektänderung betraf das Geländer beim Attikageschoss: Anstelle des ursprünglich geplanten, durchgehenden Glasgeländers sollte ein Geländer bestehend aus einzelnen Glasscheiben (ca. 90 cm x 72 cm) installiert werden. Letztere sollten an Metallpfosten befestigt werden, die horizontal über einen Handlauf, ebenfalls aus Metall, miteinander verbunden gewesen wären. Zwischen den Glasscheiben und den Metallpfosten waren jeweils Öffnungen von 2 cm Breite vorgesehen.