1/9 BVD 110/2020/157 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. August 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Bauentscheids vom 29. Juli 2020 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie machen eine Verletzung der maximal zulässigen Gebäudehöhe geltend.