1. Der Beschwerdegegner reichte am 29. November 2019 bei der Gemeinde Bätterkinden ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Autounterstand und Attikageschoss sowie einer Garage auf Parzelle Bätterkinden Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone 1-geschossig (W1). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Der Beschwerdegegner reichte eine Projektänderung sowie ein Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Strassenabstandes ein. Mit Bauentscheid vom 29. Juli 2020 bewilligte die Gemeinde das angepasste Bauvorhaben und erteilte die beantragte Ausnahmebewilligung.