Entsprechend sind durch diese Projektänderung öffentliche oder wesentliche nachbarliche Interessen zusätzlich betroffen, weshalb die Projektänderung nochmals publiziert werden muss. Neben der Publikation der Projektänderung wird den Verfahrensbeteiligten (Beschwerdeführer und Gemeinde) die Möglichkeit einzuräumen sein, zu diesen Änderungen Stellung zu nehmen. Die Beschwerdegegnerin hat zusammen mit der Projektänderung das neue «Standortdatenblatt für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen vom 09.09.2021, Revision 1.30» eingereicht. Im Rahmen der Neubeurteilung muss beim AUE, Abteilung Immissionsschutz, ein neuer Fachbericht zum geänderten Projekt eingeholt werden.