Mit der Projektänderung verzichtet die Beschwerdegegnerin auf die gesamtheitliche Ummantelung aller drei Mobilfunkantennen. Neu erfolgt eine Umhüllung jedes einzelnen Antennenständers. Mit der Projektänderung werden zudem die Standorte der Antennen II und III verschoben. Statt wie bisher am südöstlichen Gebäudeende geplant, sollen diese beiden Antennen neu in der Mitte des Flachdachs am Gebäuderand platziert werden. Damit rücken die drei Antennen näher zusammen. Zudem ist die Technik nicht mehr auf dem obersten Flachdach zwischen den Antennen vorgesehen, sondern auf einem unteren Flachdach entlang der Fassade des Anbaus. Es handelt sich dabei um eine Projektänderung im Sinne von Art.