5. Mit Schreiben vom 19. Oktober 2021 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein (bestehend aus Projektänderungspläne vom 25. August 2021 sowie dem «Standortdatenblatt für Mobilfunk- und WLL-Basisstationen vom 09.09.2021, Revision 1.30», alle Unterlagen gestempelt vom Rechtsamt BVD am 21. Oktober 2021). In der Folge nahm das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren mit Verfügung vom 26. Oktober 2021 wieder an die Hand und teilte den Verfahrensbeteiligten mit, die BVD beabsichtige die Projektänderung vom 19. Oktober 2021 zur Weiterbehandlung an das Regierungsstatthalteramt Seeland zurückzuweisen. Gleichzeitig gab es dem Beschwerdeführer Gelegenheit, die Kostennote einzureichen.