Regionalplanung, kommt in seiner Stellungnahme vom 27. Januar 2021 zum Schluss, mit der umfangreichen Verkleidung könne die Anlage weder als einfache Mobilfunkinfrastrukturanlage noch als eine dem Gebäude dienende technische Dachaufbaute betrachtet werden. Daraus schliesst das AGR, dass die Verkleidung nicht als separate Fassade beurteilt werden könne, sondern ausschliesslich als Gesamtelement mit dem darunterliegenden Gebäudeteil. Da die aktuelle Gebäudehöhe ausgeschöpft sei, sei keine Erhöhung mehr möglich. Die OLK, Gruppe Seeland, ihrerseits äusserte im Fachbericht vom 16. Februar 2021 Verbesserungsbedarf.