Die Gemeinde Ins verzichtete mit ihrer Eingabe vom 11. September 2020 und unter Verweis auf die Vorakten auf die Einreichung einer Stellungnahme. Mit Stellungnahme vom 16. September 2020 beantragt das AGR, Abteilung Orts- und Regionalplanung, die Beschwerde sei, soweit die Zulässigkeit zur vorzeitigen Baubewilligung bestritten werde, abzuweisen.