Das AUE teilte mit Stellungnahme vom 14. September 2020 mit, die geplante Mobilfunkanlage erfülle die Bestimmungen der NISV vollständig und sei damit bewilligungsfähig. In der Beschwerdeantwort vom 25. September 2020 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde wie auch des Eventualantrags sowie der Verfahrensanträge und der weiteren Anträge, soweit darauf einzutreten sei. Auch die Vorinstanz schliesst in ihrer Stellungnahme vom 11. September 2020 auf Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Ins verzichtete mit ihrer Eingabe vom 11. September 2020 und unter Verweis auf die Vorakten auf die Einreichung einer Stellungnahme.