3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben den Verfahrensbeteiligten gab das Rechtsamt auch dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme betreffend nichtionisierenden Strahlung (NIS). Das AUE teilte mit Stellungnahme vom 14. September 2020 mit, die geplante Mobilfunkanlage erfülle die Bestimmungen der NISV vollständig und sei damit bewilligungsfähig.