Mit der geplanten Mobilfunkanlage sollen auch der neue Funkdienst 5G (New Radio) betrieben werden. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderem der Beschwerdeführer Einsprache. Das Amt für Gemeinde und Raumordnung (AGR), Abteilung Orts- und Regionalplanung, stimmte mit Amtsbericht vom 25. Mai 2020 der Erteilung zur vorzeitigen Baubewilligung gemäss Art. 37 BauG zu. Mit Gesamtentscheid vom 27. Juli 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Baubewilligung.