1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 17. Februar 2020 bei der Gemeinde Ins ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage mit Antennenmasten auf der Parzelle Ins Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle ist mit einem Alterszentrum überbaut. Im Zeitpunkt der Baugesucheinreichung lag die Parzelle in der «Zone für öffentlichen Nutzungen I Altersheim/Altes Spital» und im Ortsbildschutzperimeter 1 Dorf-Zentrum.1 Jedoch wurde bereits anlässlich der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2019 die Ortsplanungsrevision beschlossen. Das Grundstück Ins Grundbuchblatt Nr. J.___