Wohnräume mit Fenster Richtung Aufenthalts- und Spielfläche verfügt. So gibt es unter anderem bei der Küche ein erhöhtes und langgezogenes Fenster und sowohl beim Zimmer 2 wie auch beim Zimmer Ankleide ist je ein Fenster bis auf den Boden mit einem Glasgeländer davor geplant. Zur Wahrung der Privatsphäre wie auch der Sicherheit ist deshalb ein Mindestabstand von 1.5 m zu berücksichtigen. Da die notwendige Breite von 5 m unterschritten wird, kann die gesamte Fläche von 57.24 m2 (2 x 5.4 m x 5.3 m)23 nicht als Spielfläche angerechnet werden.