Die von der Beschwerdegegnerin erwähnten Ballspiele gegen die Nordwestfassade sind mit der Privatsphäre nicht tolerierbar. In den beiden Erdgeschosswohnungen wie auch in jenen des Obergeschosses befinden sich auf der Nordseite je das Zimmer 1.22 Bälle gegen die Fassade erzeugen dumpfe Lärmgeräusche, die insbesondere bei einem dahinterliegenden Arbeits- oder Schlafzimmer störend wirken. Hinzu kommt, dass das Attikageschoss auch auf der Nordwestseite über